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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragsbedingungen der Fa. Surein Gebäudemanagement GmbH
Stand Jänner 2021

I. Allgemeines

Grundlagen unseres Auftrages sind das Österreichische Recht und nachstehende vertragliche Bedingungen, welche mit Auftragserteilung als anerkannt und vereinbart gelten – hiervon abweichende Bedingungen erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie zwischen der Fa. Surein und dem Kunden schriftlich vereinbart werden. Jegliche mündliche oder stillschweigende Abänderung nachstehender Bedingungen wird ausgeschlossen.

Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeitnehmer der Fa. Surein Gebäudemanagement GmbH weder abgeworben, noch bei einer eventuellen Kündigung innerhalb von 6 Monaten übernommen werden dürfen.

II. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird von der Fa. Surein in Absprache mit dem Kunden in einer Auftragsbestätigung schriftlich festgelegt. Eine Änderung des Leistungsumfangs ist der Fa. Surein rechtzeitig mitzuteilen. Terminänderungen innerhalb von 48 Stunden von Seiten des Kunden müssen mit einem Verwaltungsaufwand von € 15,00 exkl. MwSt. abgegolten werden

III. Preise

Die Angebotssumme der Fa. Surein basieren auf den Lohnkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. Die Angebote sind für den Kunden unverbindlich. Die Preise werden per 01. 01. jeden Jahres durch die bundesweite Kostenerhöhung, die durch eine unabhängige Schiedskommission beim BMWFJ festgelegt wird und der Bundesinnung der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger angehört, angepasst. Dabei wird die bundesweite Kostenerhöhung für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern herangezogen.

IV. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt nach Anbotlegung und Auftragserteilung rechtswirksam erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Fa. Surein sowie der Anerkennung der Vertragsbedingungen durch den Auftraggeber zustande. Vertragsinhalt ist der Inhalt der Auftragsbestätigung. Die Kündigung einer Dauerbeschäftigung kann von beiden Seiten schriftlich innerhalb von 30 Tagen erfolgen.

V. Haftung

Die Fa. Surein haftet für die beauftragte Arbeitsleistung oder einen bestimmten Leistungserfolg, sie übernimmt auch die Haftung für allfällige von der Arbeitskraft zugefügte Schäden.

VI. Kommunikation

Der Kunde stimmt hiermit zu, dass die Fa. Surein elektronische Kommunikation (z.B per E-Mail) mit den Kunden in unverschlüsselter Form vornimmt. Der Kunde erklärt, über die mit der Verwendung elektronischer Kommunikation verbundenen Risiken informiert zu sein. Die Fa. Surein haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel verursacht werden. 

VII. Auftragsort

Als Auftragsort gilt die in der Auftragsbestätigung genannte Arbeitsstätte.

VIII. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung erfolgt durch die Fa. Surein aufgrund der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen. Unsere Arbeitskräfte sind nicht berechtigt, Zahlungen im Namen der Fa. Surein entgegenzunehmen. Der Zahlungsmodus wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Bei Zielüberschreitungen werden bankmäßige Verzugszinsen verrechnet. In diesem Fall ist der Kunde zum Ersatz der vorprozessualen Kosten verpflichtet.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die Überlassung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Firmensitz der Firma Surein, auch wenn die Beschäftigung der überlassenen Arbeitskraft vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Gerichtsstand der Fa. Surein ist Eisenstadt. Firmensitz der Fa. Surein Gebäudemanagement GmbH ist A-7111 Parndorf, Hauptstraße 110, Firmenbuch unter FN 173.341p

X. Besondere Bedingungen
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen, eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Überlassungsvertrages und der obsolet gewordenen Bestimmungen entspricht.

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SUREIN Gebäudemanagement / Reinigung, Winterdienst, Lagerlogistik